Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH

Die LM Event GmbH, 1180 Wien, Gentzgasse 129, (im Folgenden „Liquid
Market“ genannt), ist Betreiber und Veranstalter des Liquid Market Cocktail
Festivals. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse
zwischen Liquid Market und dem Besucher des Liquid Market Cocktail
Festivals oder eines anderen von Liquid Market veranstalteten Events
(diesen zusammen im Folgenden kurz „Liquid Market Cocktailfestival“
genannt), seien dieser entgeltlicher oder unentgeltlicher Art. Es gelten
ausschließlich die AGB von Liquid Market. Entgegenstehende oder von
diesen AGB abweichende Bedingungen des Besuchers werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird durch die
Geschäftsführung von Liquid Market ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit
dem Erwerb des Tickets respektive bei sogenannten Promotiontickets mit
Eintritt in das Festivalgelände unterwirft sich der Besucher der vollen und
ausschließlichen Anwendbarkeit dieser AGB.

  1. ZUTRITT

Der Zutritt zum Liquid Market Cocktail Festival ist nur mit gültigem Ticket
gestattet. Liquid Market behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher
aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der
Festivalbesucher keinen Anspruch auf Rückerstattung des ausgewiesenen
Kaufpreises des Tickets. Beim Check-in erhält der Besucher dann gegen
Vorlage eines gültigen Tickets ein farbiges Tagesband, das er für die Dauer
des Besuches im Festivalgelände ausnahmslos zu tragen hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liquid Market Cocktail Festival

  1. VERSCHIEBUNG des FESTIVALS

Im Falle der Verschiebung des Liquid Market Festivals behält das Ticket
seine Gültigkeit für den neuen Termin. Dem Besucher steht es im Fall einer
solchen Absage frei, das Ticket gegen Refundierung des offiziellen
Ticketpreises umzutauschen. Ein darüberhinausgehender
Schadensersatzanspruch entsteht durch eine Terminverlegung nicht. Sollte
das Festival wegen behördlicher Vorgaben, die zur Eindämmung der Covid-

19 Pandemie erlassen werden, nicht in der geplanten Form stattfinden
können und verschoben werden, kann der neue Termin auch vorab für das
nächste Kalenderjahr ohne die Bekanntgabe des genauen Datums erfolgen.
In diesem Fall behalten sämtliche Tickets ihr Gültigkeit und eine
Refundierung kann erst dann erfolgen, wenn das konkrete Datum auf der
offiziellen Homepage des Liquid Market Cocktail Festivals veröffentlicht
wird. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange Liquid
Market die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die
Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, behält
sich Liquid Market das Recht vor, die Veranstaltung sofort abzubrechen. In
diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen
wie z.B höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher
Entscheidung, sowie akuter Gefährdung von Festivalbesuchern besteht kein
Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch. Liquid Market behält sich
weiters das Recht vor, den Zugang zum Festivalgelände oder zu Bereichen
des Festivalgeländes, wegen Überfüllung zeitweise zu beschränken, ohne
dass hieraus Schadensersatzansprüche gegen Liquid Market ableitbar sind.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Schadensersatzansprüche gegenüber Liquid Market, seine gesetzlichen
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen aufgrund Fahrlässigkeit sind
ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden aufgrund Verletzung
am Körper und Leben, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Darüberhinausgehende Haftungen sind jedenfalls zur Gänze
ausgeschlossen. Liquid Market haftet nicht für verloren gegangene oder
gestohlene Sachen.

  1. VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET
Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel,
Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln,
pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche
Gegenstände auf das Festivalgelände mitzunehmen. Beim Check-in findet
eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, eine
Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit dem
Ticketerwerb ausdrücklich damit einverstanden. Verstöße gegen diesen
Punkt oder andere einschlägige gesetzliche Vorschriften können zu einem
Verweis vom Veranstaltungsgelände führen. In diesem Fall ist eine
Rückvergütung des Ticketpreises und Schadensersatz ausgeschlossen.

  1. HAFTUNG DER BESUCHER

Der Besucher haftet Liquid Market und seinen Erfüllungsgehilfen gegenüber
für Schäden, die diesen durch seine Verletzung dieser AGB oder sein
sonstiges schuldhaftes oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten
entstehen.

  1. UnWIDERRUFLICHE ZUSTIMMUNG ZU AUFNAHMEN

Mit dem Erwerb des Tickets für das Liquid Market Cocktailfestivals willigt
der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung
seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen,
Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom
Liquid Market oder seinen Beauftragten in Zusammenhang mit dem Festival
erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen
gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton
und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

  1. PRIVATES FOTOGRAFIEREN

Fotografieren ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gestattet. Es
sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und
Handys mit Kamerafunktion auf dem Liquid Market zugelassen. Nicht
zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder Videokameras.
Aufnahmen zu professionellem Zweck sind nur nach spezieller
Akkreditierung durch Liquid Market zulässig.

  1. Keine GEWERBLICHE TÄTIGKEIT

Dem Besucher ist jegliche gewerbsmäßige Tätigkeit auf dem
Festivalgelände während der Liquid Market Cocktailfestivals ohne
vorherige schriftliche Zustimmung von Liquid Market ausdrücklich
untersagt

  1. HAUSRECHT

Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht während des Liquid
Market Cocktailfestivals vom Liquid Market respektive von seinen
beauftragten Gehilfen ausgeübt. Anordnungen von Liquid Market, seinen
beauftragten Gehilfen und auch Security Mitarbeitern ist unbedingt Folge
zu leisten. Das Nichtbefolgen kann einen Verweis vom Liquid Market
Cocktail Festival nach sich ziehen und in diesem Fall steht dem Besucher
kein Ersatz des Ticketkaufpreises oder sonstiger Ersatz zu.

  1. JUGENDSCHUTZ

Auf dem Festivalgelände gelten die Jugendschutzbestimmungen. Kinder
und Jugendliche im Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahren haben
ausnahmslos Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer
obsorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person.

  1. TICKETVERKAUF

12.1 Der Ticketverkauf für Eintrittskarten zum Liquid Market Cocktail Festival
erfolgt direkt über Liquid Market und das Kaufvertragsverhältnis kommt
somit direkt zwischen Liquid Market als Verkäufer und dem Besucher als
Ticketkäufer zustande.

12.2 Die Eintrittskarten zum Liquid Market können einen bestimmten
Zeitraum, meist in der Dauer von einer Stunde vorsehen, zu dem der
Besucher zum Eintritt zum Liquid Market Cocktail Festival berechtigt ist. Im
Fall des nicht zeitgerechten Zutritts zum Liquid Market Cocktail Festival
behält sich Liquid Market ausdrücklich das Recht vor, beim Checkin vom
Besucher einen Aufschlag auf den Ticketpreis zu verlangen, diesem einen
anderen Zeitraum, zumeist wieder um in der Dauer einer Stunde für seinen
Eintritt zuzuteilen oder, vor allem aber nicht ausschließlich um behördlich
vorgeschriebene Teilnehmerhöchstzahlen nicht zu überschreiten, den Zutritt
zum Liquid
Market Cocktail Festival überhaupt zu verwehren. In diesem Fall steht dem
Besucher kein Ersatz des Ticketkaufpreises zu.

12.3 Tickets werden in Form von QR-Codes per E-Mail zugestellt und können
außerdem nach Verfügbarkeit wahlweise in privaten Benutzerprofilen
gespeichert und verwaltet werden. Zur Nutzung erworbener Tickets kann
der Besucher eine print at home-Funktion benutzen und das ausgedruckte
Ticket bzw. das ausgedruckte E-Mail beim Checkin vorlegen oder den QRCode
direkt auf einem Smartphone durch Vorzeigen beim Checkin als
Eintrittskarte benutzen.

12.4 Jeder QR-Code ist einzigartig und nur einmal gültig. Jedes Ticket mit
Ausnahme eines mehrtägigen Festival Tickets verliert beim ersten Zutritt
durch Vorlage des eindeutig zuordenbaren Codes seine Gültigkeit. Später
nochmals mit demselben QR-Code vorgelegte Tickets sind ungültig und
berechtigen nicht zum Zutritt zum Liquid Market Cocktail Festival. Der
Besucher verpflichtet sich daher, den ihm mit dem Ticket übersendeten QRCode
nicht zu kopieren, zu fotografieren, in sonstiger Weise zu
vervielfältigen oder ihn an einen Dritten weiterzusenden. Bitte vermeiden
sie daher das Kopieren, Fotografieren oder Weitersenden ihrer Codes.
Ausführliche Benutzerhinweise sind auf dem Ticket angeführt. Neben dem
QR-Code ist auf jedem Ticket auch ein alphanumerischer Code angeführt.
Der Besucher verpflichtet sich, diesen gut zu verwahren bzw zu speichern.
Liquid Market haftet nicht für verloren gegangene oder ungültig gewordene
Codes (Tickets), der Verlust einer Zutrittsberechtigung kann nicht ersetzt
werden. Liquid Market behält sich das Recht vor, die Tickets zum Zwecke
der verbesserten Sicherheit zu personalisieren. Die Weitergabe bereits
gekaufter Tickets ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Liquid Market
gestattet.

12.5 Tickets können per PayPal oder paybox bezahlt werden. PayPal
ermöglicht auch die Bezahlung mit gängigen Kreditkarten. Paybox
ermöglicht die Bezahlung via Mobiltelefon, bei einer vertraglichen Bindung
mit Paybox-Partnern (wie A1, T-Mobile, tele.ring oder Orange) via
monatlicher Mobilfunkabrechnung.
Tickets erlangen ihre Gültigkeit erst mit ihrer vollständigen Bezahlung.
Tickets haben einen „All In“-Preis, der etwaige Gebühren für Bezahldienste
bereits enthält.

12.6 Durch das Erwerben eines Tickets entsteht automatisch ein
Benutzerkonto, über dessen Ausgestaltung der Besucher/Käufer frei
verfügen kann. Die vom Besucher eingegebenen Daten werden vorrangig
zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundeninformation elektronisch
verarbeitet. Eine Nutzung und Weitergabe dieser Daten erfolgt
ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der anzuwendenden
Datenschutzbestimmungen und ist im der Datenschutzerklärung von Liquid
Market dargelegt: https://www.liquidmarket.bar/ datenschutz-impressum/

  1. DATENSCHUTZ-ERKLÄRUNG

Liquid Market ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen
bei Personalisierung des Tickets eine Selbstverständlichkeit. Liquid Market
nutzt die Daten ausschließlich entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen zur Durchführung des Vertrages. Es gelangen die
Datenschutzerklärung von Liquid Market zur Anwendung:
Datenschutzerklärung / Impressum. Der Besucher kann
einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten Zwecken der Markt- oder
Meinungsforschung beim Veranstalter jederzeit widersprechen, indem er
eine entsprechende Nachricht an folgende Adresse sendet:
info@liquidmarket.bar

  1. ALLGEMEINES

Für alle Streitigkeiten aus oder über diese AGB sowie den Besuch des Liquid
Market Cocktailfestivals wird soweit gesetzlich zulässig als Gerichtsstand
Wien und die ausschließliche Anwendbarkeit von Österreichischem Recht
vereinbart. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden,
berührt dies die Anwendbarkeit der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der
unwirksamen Klausel tritt eine der unwirksam gewordenen Klausel möglichst
nahekommenden Regelung, hilfsweise die gesetzliche Regelung.
Stand: 1. Juli 2020

ZUSATZ FÜR TICKETS DES LIQUID LOVERS CLUB

Das Ticket ist bis Ende der Laufzeit für jeden öffentlichen Event von LIQUID MARKET einmalig pro Event-Tag gültig. Das Ticket darf jederzeit an andere Personen für den Besuch von öffentlichen LIQUID MARKET - Veranstaltungen weitergegeben werden. Ein Anspruch auf Ersatz für nicht besuchte Veranstaltungen ist ausgeschlossen.

LIQUID MARKET ist bestrebt immer neue Event-Formate und -Orte zu veranstalten und zu gewinnen, als auch bereits bestehende Formate und Veranstaltungskonzepte, sowie -Orte beizubehalten.

Wenn es jedoch aufgrund begründbarer Entscheidungen, sowie höherer Gewalt dazu kommt, dass erfolgreiche Veranstaltungen im Folgejahr nicht stattfinden können, bzw. kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht hieraus kein Anspruch auf Kostenersatz und Rückerstattung.